Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedinungen der Tiefenentspannt GmbH
Stand 21.05.2025

1. Geltungsbereich und Begriffe

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden / Veranstalter, nachfolgend Auftraggeber genannt, und den Betrieben der Tiefenentspannt GmbH. Zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen. Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die in der Auftragsbestätigung getroffenen Regelungen vor. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte ist ein integrierter Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistung

Die Tiefenentspannt GmbH verpflichtet sich, den Leistungsumfang gemäß der mit dem Auftraggeber getroffenen Auftragsbestätigung zu erbringen. Die Tiefenentspannt GmbH behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot (z.B. fehlende Waren, massiv erhöhte Preise) ihre Dienstleistung in Absprache mit dem Auftraggeber geringfügig zu ändern, und
verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

3. Vereinbarung

Der Auftrag gilt als erteilt, sobald die Offerte oder die Auftragsbestätigung vom Auftraggeber rückbestätigt wurde. Wenn zwischen den Parteien keine Schriftlichkeit vereinbart wurde, gilt auch eine mündliche Zusage als Rückbestätigung. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den
Auftraggeber, Auftragspartner und haftet für alle sich aus dem Auftrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner. Offerten sind bis 30 Tage nach Ausstelldatum gültig.

4. Werbung

Zeitungsanzeigen und sonstige kommerzielle Werbung mit Hinweis auf Veranstaltungen in den Betrieben der Tiefenentspannt GmbH bedürfen der vorherigen Zustimmung der Tiefenentspannt GmbH.

5. Änderung der Teilnehmerzahlen

Die 7 Kalendertage vor dem Anlass vereinbarte Personenzahl ist verbindlich. Diese Personenanzahl dient als Basis für die Verrechnung. Für nicht erscheinende Teilnehmende werden die vollen Kosten berechnet. Sofern spontan mehr Personen angemeldet werden, werden diese zusätzlich verrechnet.

6. Annullierung

Anlässe und definitive Reservationen können bis zu 45 Tage vor dem Anlass kostenfrei storniert werden. Davon ausgenommen sind allfällige bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstandene Aufwendungen gegenüber Dritten, die die Tiefenentspannt GmbH im Auftrag des Auftraggebers getätigt hat. Ab 45 Tagen vor Anlass verrechnet die Tiefenentspannt GmbH 50% der in der
Offerte angegebenen Kosten. Eine Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Anlass wird zu 100% (Kosten in der Offerte) verrechnet.

7. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für jeglichen Schaden (Personen- und/oder Sachschaden), auch dann, wenn ihn kein direktes Verschulden trifft (z.B. Diebstahl, Unfall). Dies gilt auch für Schäden, die von Seiten Dritter verursacht werden. Die Tiefenentspannt GmbH haftet nicht für Unfälle von Veranstaltungsteilnehmern, sofern diese nicht durch Mitarbeitende der Tiefenentspannt GmbH verursacht wurden. Für Leistungen Dritter schließt die Tiefenentspannt GmbH jede Haftung aus.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die schriftlich bestätigten Preise. Diese verstehen sich in Schweizer Franken, exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern nichts anderes ausgemacht). Es werden die effektiven Konsumationen und Kosten in Rechnung gestellt. Nach Unterzeichnung der Offerte wird eine Anzahlung von 50% der effektiven Kosten (variable Kosten, welche erst nach der
Durchführung des Events berechnet werden können, sind davon ausgeschlossen) in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Auftraggeber mit Domizil im Ausland haben 100 % des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Betrags, 7 Arbeitstage vor dem Anlass zu bezahlen. Sofern schriftlich vereinbarte Akontozahlungen nicht fristgerecht geleistet werden, ist die Tiefenentspannt GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber allfällige bis zu diesem Zeitpunkt
entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er mit dem Veranstalter solidarisch für den gesamten Rechnungsbetrag. Die Tiefenentspannt GmbH behaltet sich das Recht vor, Informationen zwecks Bonitätsprüfung Dritten zur Verfügung zu stellen sowie im Falle von ausstehenden Forderungen diese an Dritte zu übertragen, wobei anfallende Bearbeitungsgebühren dem geschuldeten Betrag angerechnet werden.

9. Mindestkonsumation

In der Mindestkonsumation nicht enthalten sind Zusatzkosten wie zum Beispiel Miete, Reinigungspauschale, übrige Dekoaufände, Technik, allfällige Personalaufwände. In die Mindestkonsumation werden – sofern nichts anderes ausgemacht – lediglich Getränke und Speisen einbezogen.

10. Rücktritt

Die Tiefenentspannt GmbH ist im Falle höherer Gewalt, bei geplanten Umbauten, auf behördliche Anordnung hin sowie bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Hat die Tiefenentspannt GmbH begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes zu gefährden droht, kann sie ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.

11. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.